Musikschulunterricht ab 3. April 2022

Wir freuen uns verkünden zu können, dass laut Landesverordnung vom 03.04.2022 instrumentaler und vokaler Einzel- und Gruppenunterricht, sowie Ensembleproben und Ballett  gestattet sind. 

Bitte achten Sie jedoch immer auch auf die Informationen der Lehrkräfte und Ensembleleitungen.

Das Abstandsgebot von 1,5 m wird empfohlen. 

Die Verwendung einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung ist für Schüler*innen sowie Lehrkräfte empfohlen. 

Veranstaltungen und sonstige Angebote Kulturveranstaltungen wie z.B. Konzerte oder Musikaufführungen sind gestattet. 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a ist in öffentlichen Räumen der Musikschule empfohlen.

Wie die Lösung für unsere Kooperationen und Außenstellen aussieht, wird mit den jeweiligen Trägern der genutzten Räume abgestimmt  – bitte bleiben Sie in Kontakt mit den Lehrkräften vor Ort.

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