Musikschulunterricht ab 3. April 2022
Wir freuen uns verkünden zu können, dass laut Landesverordnung vom 03.04.2022 instrumentaler und vokaler Einzel- und Gruppenunterricht, sowie Ensembleproben und Ballett gestattet sind.
Bitte achten Sie jedoch immer auch auf die Informationen der Lehrkräfte und Ensembleleitungen.
Das Abstandsgebot von 1,5 m wird empfohlen.
Die Verwendung einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung ist für Schüler*innen sowie Lehrkräfte empfohlen.
Veranstaltungen und sonstige Angebote Kulturveranstaltungen wie z.B. Konzerte oder Musikaufführungen sind gestattet.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a ist in öffentlichen Räumen der Musikschule empfohlen.
Wie die Lösung für unsere Kooperationen und Außenstellen aussieht, wird mit den jeweiligen Trägern der genutzten Räume abgestimmt – bitte bleiben Sie in Kontakt mit den Lehrkräften vor Ort.