Gebühren




Entgeltordnung
gültig ab 1.1.2009

§ 1 Entgelt für den Musikunterricht

  EUR pro Monat
  Kinder/
Jugendliche
Erwachsene
Babygarten 30 Min. 20,00
Musikgarten 45 Min. 25,00 ---
Musikalische Früherziehung (MFE) 60 Min. 32,00 ---
Musikalischer Grundkurs 60 Min. 32,00 ---
Ballett und Tanz 32,00 39,00
Kunstwerkstatt 90 Min. 35,00 ---
Gruppenunterricht
45 Min. pro Woche
2 Schüler
3 Schüler
Instrumenten-
Karussell
53,00
43,50
48,00
62,50
51,50
---
60 Min. pro Woche 2 Schüler
3 Schüler
4 und mehr Schüler
70,50
58,00
43,50
83,50
74,50
56,50
Einzelunterricht
30 Min. pro Woche
45 Min. pro Woche
60 Min. pro Woche
45 Min. 14-tägig
60 Min. 14-tägig

56,50
84,50
112,50
42,50
56,50

67,00
99,50
133,50
50,50
67,00
Orchester und Chor
Schüler der Musikschule, mit Ausnahme des Chorbereiches, sind von dieser Gebühr befreit.
8,00 8,00


Gebühren für Projekte und Seminare werden nach Dauer und Kostenintensität gesondert berechnet.

Das Unterrichtsentgelt ist ein auf zwölf Kalendermonate verteiltes Jahresentgelt.
Bei Nichtabbuchbarkeit wird im folgenden Monat abgebucht (inkl. Bankgebühr und 3,- € Verwaltungsgebühr).

Stand: 1. Januar 2009

» Laden Sie hier die Gebührenordnung als .pdf herunter

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