Gebühren
§ 1 Entgelt für den Musikunterricht
Euro pro Monat | |||
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Kinder/Jugendliche | Erwachsene | ||
Babygarten 30 Min. | 25,00 | --- | |
Musikgarten 45 Min. | 30,00 | --- | |
Musikalische Früherziehung (MFE) 60 Min. | 37,50 | --- | |
Musikalischer Grundkurs 60 Min. | 37,50 | --- | |
Ballett und Tanz | 36,00 | 43,00 | |
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Gruppenunterricht* | |||
30 Min. pro Woche | 2 Schüler | 42,00 | 48,00 |
45 Min. pro Woche | 2 Schüler | 63,00 | 73,00 |
3 Schüler | 53,00 | 60,50 | |
ab 4 Schüler | 40,00 | --- | |
Instrumenten-Karussell | 54,00 | --- | |
60 Min. pro Woche | 2 Schüler | 85,00 | 96,00 |
3 Schüler | 70,00 | 86,00 | |
ab 4 Schüler | 53,00 | 65,50 | |
Einzelunterricht | |||
30 Min. pro Woche | 69,00 | 77,00 | |
45 Min. pro Woche | 104,00 | 114,00 | |
60 Min. pro Woche | 138,00 | 154,00 | |
45 Min. 14-tägig | 52,00 | 57,00 | |
60 Min. 14-tägig
Bandtraining für Kiddies (Musikschüler) | 69,00
25,00 35,00 | 77,00
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Ensembles für externe Teilnehmer*innen und ChorAlle Schüler der Musikschule, mit Ausnahem des Orchesterbereiches, sind von dieser Gebühr befreit. | 10,50 | 10,50 |
* Das Entgelt für Gruppen- und Einzelunterricht (außer Instrumentenkarussell) schließt je 1 x wöchentlich Ensembleunterricht und Musiktheorie (kostenfrei für max. 2 Jahre) ein.
Gebühren für Projekte und Seminare werden nach Dauer und Kostenintensität gesondert berechnet.
Das Unterrichtsentgelt ist ein auf zwölf Kalendermonate verteiltes Jahresentgelt. Bei Nichtabbuchbarkeit wird im folgenden Monat nachgebucht (inkl. Bankgebühr).
Stand 1.1.2021
§ 2 Ermäßigungen
Ermäßigungen können nur für instrumentalen Einzelunterricht gewährt werden. Es kann nur die Geschwister-, oder die Mehrfachermäßigung oder die Ermäßigung auf Grund des Nachweises, dass Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt wird in Anspruch genommen werden. Für die Entgeltpflichtigen wird die jeweils kostengünstigste Ermäßigung durch die Musikschule berücksichtigt.
1. Erhalten Geschwister instrumentalen Einzelunterricht, wird folgende Ermäßigung gewährt:
für das 2. Kind 15 % (dann keine Mehrfachermäßigung), für jedes weitere Kind 30 % (dann keine Mehrfachermäßigung).
2. Ein(e) Schüler(in) der/die Einzelunterricht in mehr als einem Instrument erhält, bekommt die folgende Ermäßigung:
für das 2. Instrument 15 % (dann keine Geschwisterermäßigung), für jedes weitere Instrument wird gesondert auf Antrag entschieden, ausgenommen Erwachsenentarife.
3. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern/Erziehungsberechtigte oder die selbst Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen, erhalten eine Ermäßigung von 30 % auf das nach § 1 zu zahlende Entgelt. Der Nachweis ist über eine Bescheinigung des örtlichen Sozialamtes zu führen.
4. Über sonstige Ermäßigungen in besonderen sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.